Aktuelle Coronamaßnahmen

AktuelL:

Seit dem 03.11.2021 gilt in Baden Württemberg die Warnstufe.

Konkret bedeutet das:

Zutritt erfolgt nur nach Vorlage
• eines vollständigen Impfnachweises
• eines Genesenen-Nachweises
• eines Antigenschnelltests (nicht älter als 24 Std.)
• eines PCR-Tests (nicht älter als 48 Std.)

Wir sind verpflichtet, die Nachweise zu überprüfen und einen Kunden bei Nichtvorlage abzuweisen.

Die oben genannte Regelung gilt auch für die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung!

Ausnahme: In den Herbstferien reicht der Schülerauweis als Zugangsberechtigung aus.

Wir halten euch über Änderungen auf dem Laufenden! Bei Fragen erreicht ihr uns telefonisch unter
0711 28 56 56-0
oder per E-Mail an info@academy-fahrschule-drive.de.

Die wichtigsten Infos und Fragen und Antworten

Seit dem 11.5. dürfen wir wieder mit Theorie und Praxis beginnen und auch die Büros wieder öffnen.

 

Dabei wird es einige Einschränkungen unter anderem wegen der Hygienevorschriften geben. Dazu und zu organisatorischen Dingen hier die wichtigsten Fragen und Antworten:

 

1. Wie geht es mit dem Theorieunterricht weiter?

 

Wir dürfen nur eine deutlich verringerte Zahl an Schüler_innen in die Unterrichtsräume lassen und müssen dabei die gängigen Hygienevorschriften analog zu denen der Schulen einhalten. Daher müssen sich alle, die den Theorieunterricht besuchen wollen, vorher per Email oder tel. anmelden.

Es ist NICHT möglich, ohne vorherige Anmeldung an Unterrichten teilzunehmen.

 

2. Wie geht es mit praktischen Fahrstunden weiter?

 

Ihr könnt ab sofort wieder praktische Fahrstunden über den Fahrstundenplaner buchen oder euch telefonisch im Büro melden, wenn ihr mit Fahrstunden beginnen und vermittelt werden wollt.

 

3. Wann kann ich wieder Prüfungen machen?

 

Seit dem 11.5. beginnt auch der TÜV wieder mit Prüfungen, aber es ist noch nicht klar, in welchem Umfang und in welchem Modus. Bitte sprecht Prüfungstermine tel. mit dem Büro

 

4. Bei mir wird es zeitlich mit dem Antrag/Prüfauftrag knapp. Muss ich von vorne beginnen?

Nein. Das Verkehrsministerium hat großzügige Fristverlängerungen gewährt. Theoretische Prüfungen und Prüfaufträge werden pauschal um ein Jahr verlängert, sofern diese nicht bis zum 13. März 2020 abgelaufen waren.

 

5. Ich muss ein ASF Seminar (Nachschulung für Fahranfänger) besuchen. Was passiert hier mit den Fristen?

 

Wir planen gerade das nächste Seminar. Nach der Anmeldung zum Seminar verständigen wir die Führerscheinstelle und bitten um eine evt. Fristverlängerung

 

 

6. Ich habe einen ausländischen Führerschein aus einem Nicht-EU-Staat. Was muss ich beachten?

 

Nach Wohnsitznahme in Deutschland darf man nun ausnahmsweise für 12 statt bislang nur 6 Monate den Führerschein weiter nutzen und erst dann muss die Umschreibung in einen deutschen Führerschein erfolgen.

WIR FREUEN UNS AUF EUCH!!!

 

Stand: 14.05.2020 16:00 Uhr