News

DIE WICHTIGSTEN INFOS UND FRAGEN UND ANTWORTEN

Ab dem 11.5. dürfen wir laut Auskunft aus dem Verkehrsministerium (vom 6.5.) wieder mit Theorie und Praxis beginnen und auch die Büros wieder öffnen.

 

Dabei wird es einige Einschränkungen unter anderem wegen der Hygienevorschriften geben. Dazu und zu organisatorischen Dingen hier die wichtigsten Fragen und Antworten:

 

1. Wie geht es mit dem Theorieunterricht weiter?

 

Wir dürfen nur eine deutlich verringerte Zahl an Schüler_innen in die Unterrichtsräume lassen und müssen dabei die gängigen Hygienevorschriften analog zu denen der Schulen einhalten. Daher müssen sich alle, die den Theorieunterricht besuchen wollen, vorher per Email anmelden.

Es ist NICHT möglich, ohne vorherige Anmeldung an Unterrichten teilzunehmen.

 

2. Wie geht es mit praktischen Fahrstunden weiter?

 

Ihr könnt ab sofort wieder praktische Fahrstunden über den Fahrstundenplaner buchen oder euch telefonisch im Büro melden, wenn ihr mit Fahrstunden beginnen und vermittelt werden wollt.

 

3. Wann kann ich wieder Prüfungen machen?

 

Ab dem 11.5. beginnt auch der TÜV wieder mit Prüfungen, aber es ist noch nicht klar, in welchem Umfang und in welchem Modus. Sobald wir näheres wissen, veröffentlichen wir es hier.

 

4. Bei mir wird es zeitlich mit dem Antrag/Prüfauftrag knapp. Muss ich von vorne beginnen?

 

Nein. Das Verkehrsministerium hat großzügige Fristverlängerungen gewährt. Theoretische Prüfungen und Prüfaufträge werden pauschal um ein Jahr verlängert, sofern diese nicht bis zum 13. März 2020 abgelaufen waren.

 

5. Ich muss ein ASF Seminar (Nachschulung für Fahranfänger) besuchen. Was passiert hier mit den Fristen?

 

Auch hier sollen die Behörden großzügig die Fristen verlängern. Sobald wir wissen, wie es weitergeht, werden wir neue Termine ansetzen.

 

7. Ich habe einen ausländischen Führerschein aus einem Nicht-EU-Staat. Was muss ich beachten?

 

Nach Wohnsitznahme in Deutschland darf man nun ausnahmsweise für 12 statt bislang nur 6 Monate den Führerschein weiter nutzen und erst dann muss die Umschreibung in einen deutschen Führerschein erfolgen.

 

 

 

WIR FREUEN UNS AUF EUCH!!!